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   BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89   

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https://dejure.org/1989,1339
BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89 (https://dejure.org/1989,1339)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1989 - 2 StR 182/89 (https://dejure.org/1989,1339)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 (https://dejure.org/1989,1339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage - Beweisaufnahme - Vernehmung - Urteilsgründe - Urteilsbegründung - Annahme vernünftiger Zweifel an einer Zeugenaussage - Auswirkungen auf die richterliche Gesamtwürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 99
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89
    Dabei hat der Tatrichter auch eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und zu bedenken: Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine "vernünftigen Zweifel" an der Richtigkeit einer den Angeklagten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann doch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu Zweifeln führen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 = StV 88, 511 = BGHR StPO § 261 Zeuge 3).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89
    Anders als bei dem in BGHSt 33, 142 ff entschiedenen Fall entwickelte der Angeklagte hier keine intensiven Bemühungen mit eigenem Unrechtsgehalt, um zum Mundverkehr zu gelangen.
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89
    Sollte der neu entscheidende Tatrichter wieder zu einer Verurteilung des Angeklagten gelangen, so wird er bei der Strafbemessung zu berücksichtigen haben, daß Tatumstände, von deren Verwirklichung der Angeklagte freiwillig Abstand genommen hat (Mundverkehr), nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (BGHR StGB § 46 Wertungsfehler 12).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89
    Die subjektive Überzeugung des Tatrichters ist auch nur dann eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung des Angeklagten, wenn sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände auseinandergesetzt hat (vgl. BGH StV 88, 190 = NStZ 88, 236 = MDR 88, 425 = BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89
    In einem Fall, in dem wie hier Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glaubwürdigkeit beimißt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Beschluß vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87 = BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der ursprüngliche, weitergehende Vorsatz des Täters (BGH MDR 1965 mit abl. Anm. Dreher; MDR (bei Holtz) 1980, 813; Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 - insoweit in BGHSt 35, 90 nicht abgedruckt; Urteil vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 15; NStZ 1990, 490; Beschluß vom 23. November 1995 - 1 StR 626/95), die Merkmale der ausscheidenden Gesetzesverletzung (BGH MDR (bei Dallinger) 1966, 726; Beschluß vom 9. März 1967 - 5 StR 38/67, insoweit in BGHSt 21, 216 nicht abgedruckt) und die Tatumstände, von deren Verwirklichung Abstand genommen wurde (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177), nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen.
  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - ; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 - <StV 1988, 511> und vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - <StV 1990, 99> m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1990, 99; 1992, 556 f; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228 m.w.Nachw.), gelten in vergleichbarer Weise auch für die Anforderungen, die in derartigen Fällen an den Umfang der Aufklärungspflicht zu stellen sind (vgl. BGH StV 1990, 99).
  • BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92

    Beweiswürdigung - Vergewaltigung - Aussage gegen Aussage - Falschbezichtigung

    Steht in einem Verfahren, in dem einem Angeklagten Vergewaltigung vorgeworfen wird, die Aussage des Angeklagten gegen die der Anzeigeerstatterin und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5; BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 2; BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91 und Beschl. v. 22. Januar 1992 - 2 StR 520/91).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    In einem solchen Falle, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe aber erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten des einen oder anderen zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; vgl.dazu auch BGH StV 1990, 99;Beschluß vom 9. April 1991 - 4 StR 132/91).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 2 StR 495/87 und vom 19. Juli 1989 2 StR 182/89 m. w. N.).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 146/09

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Widersprüchlichkeit der Begründung)

    In einem Fall, in dem ein Angeklagter zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und - auch soweit es die Feststellungen zum Schuldumfang betrifft - in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1990, 99; 1992, 98; BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08).
  • BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des

    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91).
  • BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge -

    Das Landgericht stützt seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten ausschließlich auf die ihn belastende Einlassung des Mitangeklagten K. In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1; Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91).
  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

    Der "vernünftige Zweifel" hat seine Grundlage in rationaler Argumentation, welche die Indizien, die zugunsten des Angeklagten sprechen, vollständig und in ihren sachverhaltsbedeutsamen Aspekten erfaßt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Beweiswürdigung 1; BGHR StGB § 177 Beweiswürdigung 5; BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Beschl. v. 6. April 1990 - 2 StR 627/89 und vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).
  • BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91

    Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Belastungszeuge - Zeugenbeweis -

  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18

    Beweisantragsrecht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Anforderungen an die

  • BGH, 23.11.1989 - 2 StR 515/89

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Fall von Aussage gegen Aussage -

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 602/89

    Verurteilung bei nicht glaubhafter Zeugenaussage - Anforderungen an

  • BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
  • BGH, 11.03.1992 - 2 StR 63/92

    Tatrichter - Glaubwürdigkeit des Zeugen - Aussage gegen Aussage - Überprüfbarkeit

  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 WD 28.04
  • BGH, 04.09.1991 - 2 StR 327/91

    Voraussetzungen des Versuchs eines Diebstahls - Anforderungen an die

  • BVerwG, 17.04.2008 - 2 WD 10.07
  • BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90

    Verurteilung aufgrund örtlicher Nähe des Verurteilten zum Tatort kurz nach der

  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 755/91

    Gerichtliche Aufklärungspflicht eines Schwurs zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit

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